Aktuelles
Gemäß § 30 UVgO gibt der Unterhaltungsverband Kehdingen folgende Vergabebekanntmachung bekannt:
Auftraggeber: Unterhaltungsverband Kehdingen, Ziegelstr. 6, 21737 Wischhafen
Gegenstand der Ausschreibung: Konzeptionelle Planung für die Erstellung eines Verbindungsgewässer zur Oste
incl. Moderationsprozess und Konzeptioneller Ausarbeitung der
Naturschutzfachlichen Anforderungen
Auftragnehmer: Sweco GmbH, Harburger Str. 25, 21680 Stade
Verfahrensart: Beschränkte Ausschreibung
Zeitraum der Leistungserbringung: 11.01.2021 - 30.09.2021
Änderung der Telefonnummer
Sie erreichen den Entwässerungsverband Nordkehdingen,
den Bützflether Schleusenverband,
den Schleusenverband Bauerschaft Ritsch
den Schölisch-Götzdorfer Schleusenverband
den Entwässerungsverband Mittelkehdingen und
den Wasser- und Bodenverband Krautsand
von Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter folgender Telefonnummer:
Telefon 04770 / 8089760 Telefax 04770 / 8089761
Telefonische Erreichbarkeit in dringenden Fällen
- außerhalb der Bürozeiten von Mo-Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Verbandsmitglieder den Entwässerungsverbandes Nordkehdingen wenden sich bitte an
den Verbandsvorsteher Jürgen Gellert, Tel. 04753 / 308 oder Mobil 0151 / 17878661,
die Verbandsmitglieder des Bützflether Schleusenverbandes wenden sich bitte an
den Verbandsvorsteher Peter Hartlef, Tel. 04146 / 350,
die Verbandsmitglieder des Schleusenverbandes Bauerschaft Ritsch wenden sich bitte an
den Verbandsvorsteher Detlef Martens, Tel. 04148 / 620082 und
die Verbandsmitglieder des Schölisch - Götzdorfer Schleusenverbandes wenden sich bitte an
den Verbandsvorsteher Peter Munkwitz, Tel. 04141 / 45870
die Verbandsmitglieder des Entwässerungsverbandes Mittelkehdingen wenden sich bitte an
den Verbandsvorsteher Frank Studt, Tel. 04143 / 911612
die Verbandsmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes Krautsand wenden sich bitte an
den Verbandsvorsteher Matthias Feil-Frank, Tel. 04143 / 910935
Der Ausschuss des Unterhaltungsverbandes hat mit Beschluss vom 09.04.2020 den Haushaltsplan 2020 beschlossen.
Hieraus ergibt sich ein allgemeiner Beitragssatz von 44,00 € pro ha.
Der Zuschuss für die landwirtschaftlichen Flächen wurde mit 6,00 € errechnet, so das sich hierfür 38,00 € pro ha ergeben.
Zusätzlich werden die in der Satzung festgelegten Erschwernisbeiträge gehoben:
Erschwernisbeitrag NWG § 64 1-fach 44,00 €
Erschwernisbeitrag NWG § 64 2,5-fach 110,00 €
Erschwernisbeitrag NWG § 64 4-fach 176,00 €
Für die Einzelmitglieder beträgt der Mindestbeitrag unverändert 25,00 €
Erschienen im "Blickpunkt",
Ausgabe (33) 03/2015/Sept.
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